Bildhonorare

Redaktionelle Nutzung

Illustrierte Zeitschriften, Special-Interest-Zeitschriften, Fach-, Mitgliederzeitschriften, Mitarbeiterzeitschriften, Supplements, Booklets

Tageszeitungen, Anzeigenblätter

Titelfotos

  • 100 € bis 300 €  Euro (je nach Auflagenhöhe)

Fotos im Innenteil / Seitenaufmacher

  • 50 € bis 100 €  Euro
  • Fotos im Format 10 x 15 cm: 30 €  bis 50 €  Euro (je nach Auflagenhöhe)

ePaper / mPaper

  • 20 € – 50 € (je nach Auflagenhöhe)

Online

  • Abbildung auf Webseite Nutzungsdauer bis 6 Monate
    20 € bis-50 €  Euro
  • Vereinbarungen sind möglich!

Titelfotos

  • 100 € bis 300 € Euro (je nach Auflagenhöhe)

Fotos im Innenteil / Seitenaufmacherfotos

  • 50 € bis 100 €
  • Fotos im Format 10 x 15 cm: 30–50 € (je nach Auflagenhöhe)

ePaper / mPaper

  • 20 € – 50 € Euro (je nach Auflagenhöhe)
  • Darüber nach Vereinbarung

Online

  • Abbildung auf Webseite 6 Monate
    20 € – 50 € Euro
  • Vereinbarungen sind möglich!

Veranstaltungs- und Programmhefte, Informationsbroschüren

PR-Fotos, Pressemappen

Je nach Auflage

  • Fotos je nach Plazierung: 50 € – 400 €
  • Nutzungsdauer 1 Jahr
  • Vereinbarungen möglich!

Je Motiv, Nutzungsdauer 3 Monate bis 1 Jahr

  • Beilage in Pressemappe ab 200 € bis 500 €
  • digital downloadbar 500 €
  • Kombination Pressemappe / digital downloadbar ab 500 € – 1000 €

Allgemeines:

Der Umfang der übertragenen Rechte wird bei Auftragserteilung vereinbart. Im Zweifelsfall gilt § 31 (5) UrhG.
Das Grundhonorar enthält nur das Recht, die Medien unmittelbar zu beliefern.
Eine werbliche, nicht redaktionelle Verwendung wird zusätzlich honoriert (z. B. Anzeigen, Mailing usw.).
Die Weitergabe an weiterverarbeitende Agenturen und Pressedienste ist zustimmungspflichtig. Sie bedingt einen Aufschlag von 100 % auf das Grundhonorar. Das Unternehmen ist auf den Namensnennungsanspruch hinzuweisen.

Sonstiges:

Kosten der Vervielfältigung sind nicht im Honorar enthalten.
Der Verbreiter hat durch Kennzeichnung unmittelbar am Bild auf den Ablauf der Frist zur honorarfreien Nutzung hinzuweisen (Verfalldatum); ferner wird vermerkt, dass danach Honorarpflicht zugunsten der Agentur/des Fotografen (mit Anschrift) eintritt. Diese Kennzeichnung wird durch einen Beleg nachgewiesen.

Nutzungsdauer:

Die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte werden für die jeweilige Laufzeit übertragen und erlöschen dann.

Allgemein:

Vertragsgrundlage sind im Allgemeinen die Liefer- und Geschäftsbedingungen der Bildlieferanten.
Die bei der Honorarkalkulation zugrunde gelegte Auflage bezieht sich grundsätzlich auf die gedruckte Auflage, d. h. die Zahl der Exemplare, die in einem Druckvorgang auf einmal hergestellt wird.
Der Bildquellennachweis – Urhebervermerk nach § 13 UrhG und Agenturvermerk entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen – wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt.
Nutzung von Bildern, die die Persönlichkeits-, Kunsturheber-, Marken- und andere Folgerechte betreffen, müssen gesondert eingeholt werden.
Physische Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind rücksendepflichtig.
Digitale Bildvorlagen sind nach der Nutzung zu löschen. Speicherung beim Nutzer muss mit dem Bildlieferanten vereinbart werden.

Honorare, Kosten:

Die angegebenen Honorare beziehen sich auf das einmalige Nutzungsrecht innerhalb des definierten Nutzungsumfangs in einer Publikation. Zusätzliche Nutzungen werden entsprechend dem jeweiligen Nutzungszweck erneut honoriert.
Die Honorare verstehen sich in Euro, netto ohne Mehrwertsteuer, und beziehen sich auf ein einzelnes Bild.
Nutzungsrechte werden für Deutschland vergeben, so weit nicht anders angegeben.
Bearbeitungskosten sind nicht Bestandteil der Nutzungshonorare und werden gesondert berechnet.

Zuschläge:

Zuschläge beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes. Die Gesamtsumme ergibt ein neues Nutzungshonorar.

Nachlässe:

Rabatte, Aufpreise, Zuschläge beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes. Die Gesamtsumme ergibt ein neues Nutzungshonorar.
Die Abbildungsgröße des Titels (Haupttitelbild) ist formatunabhängig.
Kleinformatige Abbildungen zum Haupttitelbild werden mit einem formatbezogenen Zuschlag berechnet.
Abbildungen von Produkten, auf denen sich gelieferte Bildmotive befinden, werden für Werbung und Promotion zusätzlich berechnet.

Magdala, 29. Juli 2009

RKS-Pressebüro,
Kirsten Seyfarth